Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB)
der Siewert & Kau Technologies Vertriebs GmbH
I. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten ausschließlich für Geschäfte mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Anwendung dieser AGB ausgeschlossen.
- Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Siewert & Kau Technologies Vertriebs GmbH, „uns“, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Dies gilt auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, ohne dass es einer ausdrücklichen Bezugnahme im Einzelfall bedarf.
- Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprechen oder Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers erbringen.
- Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
II. Angebot und Vertragsabschluss
- Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Soweit nicht anders angegeben, sind wir an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 7 Tage ab Angebotsdatum gebunden.
- Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder elektronische Bestellung des Bestellers und unserer anschließende schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung. Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist unsere Auftragsbestätigung.
- Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen oder Vereinbarungen, die über den Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung hinausgehen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung wenigstens in Textform durch unsere Geschäftsführung. Verkaufsangestellte sind nicht befugt, von diesen AGB abweichende mündliche Vereinbarungen zu treffen.
- Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Alle technischen Angaben sind als Circa-Angaben zu verstehen, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
- Die Rechte des Bestellers aus den mit uns geschlossenen Verträgen sind ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht übertragbar.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
- Preisstellung: Alle Preise verstehen sich ab Lager Bergheim, EXW Incoterms 2025, ausschließlich Verpackung und zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Versandkosten: Auf Wunsch des Bestellers versenden wir die Ware ab Lager Bergheim auf Kosten und Gefahr des Bestellers, FCA Incoterms 2025. Bei Exportlieferungen trägt der Besteller alle mit der Lieferung verbundenen Zölle, Gebühren, Steuern und sonstigen Abgaben.
- Zahlungsverzug: Gerät der Besteller mit einer Zahlungsverpflichtung in Verzug, werden automatisch alle offenen Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung sofort fällig. Wir sind berechtigt, für noch auszuführende Lieferungen Vorkasse oder angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen. Gleiches gilt, wenn uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die geeignet sind, den Zahlungsanspruch erheblich zu gefährden (insbesondere Zahlungseinstellung, Insolvenzantrag, wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse).
- Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Besteller kann gegen unsere Forderungen nur mit rechtskräftig festgestellten, bewiesenen oder vom uns schriftlich anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis wie der betroffene Zahlungsanspruch.
- Verzugszinsen: Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
IV. Lieferung und Lieferzeiten
- Selbstbelieferungsvorbehalt: Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Vorlieferanten. Dies gilt nur bei nicht vom uns zu vertretenden Leistungsstörungen (insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Verkehrswegen, Rohstoffmangel, Pandemie). Wir informieren den Besteller unverzüglich über das Nichtverfügbarsein der Leistung und werden bereits geleistete Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
- Erfüllungsort: Der Erfüllungsort richtet sich nach der vereinbarten Incoterm, (Incoterm 2025) also in der Regel EXW oder FCA und damit unser Lager Bergheim.
- Lieferzeiten: Von uns angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich und gelten nur annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich erklärt wurden. Verbindliche Liefertermine beginnen erst mit vollständiger Klärung aller technischen und kommerziellen Fragen sowie Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
- Lieferverzug: Bei unverbindlichen Lieferterminen tritt Lieferverzug erst nach erfolgloser schriftlicher Mahnung mit angemessener Nachfrist ein. Auch bei verbindlichen Lieferterminen ist eine Überschreitung um bis zu zwei Wochen zulässig, ohne dass Verzug eintritt, sofern kein Fixgeschäft vereinbart wurde.
- Höhere Gewalt: Bei Lieferbehinderungen durch höhere Gewalt, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen oder andere unvorhersehbare, außergewöhnliche und nicht von uns zu vertretende Ereignisse verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. Bei Unmöglichkeit oder unzumutbarer Erschwerung der Leistung sind wir zum Rücktritt berechtigt.
- Teillieferungen: Zu Teillieferungen sind wir in zumutbarem Umfang berechtigt, sofern dies für den Besteller nicht unzumutbar ist.
- Verpackung: Transportverpackungen werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung zurückgenommen. Die Entsorgung der Verpackungen erfolgt auf Kosten des Bestellers entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
V.Gefahrübergang
- Gefahrübergang bei Versendung: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an das Transportunternehmen (FCA), bei Selbstabholung mit der Bereitstellung zur Abholung (EXW) auf den Besteller über. Dies gilt auch bei Teillieferungen und wenn wir weitere Leistungen (z.B. Montage) übernommen haben.
- Verzögerung durch den Besteller: Verzögert sich die Versendung oder Übergabe infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Gleichzeitig gehen ab diesem Zeitpunkt die Lagerkosten zu Lasten des Bestellers.
- Versicherung: Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden wir die Sendung gegen die vom Besteller bezeichneten Risiken versichern.
VI. Gewährleistung
- Untersuchungs- und Rügepflicht: Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, versteckte Mängel innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei unterlassener ordnungsgemäßer Untersuchung oder Mängelanzeige gilt die Ware als genehmigt.
- Nacherfüllung: Bei berechtigten, fristgemäß gerügten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wir können die Nacherfüllung verweigern, solange der Besteller nicht einen angemessenen Teil des Kaufpreises bezahlt hat.
- Fehlschlagen der Nacherfüllung: Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist endgültig fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Bei nur unerheblichen Mängeln ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
- Gewährleistungsausschluss: Die Gewährleistung ist bei natürlicher Abnutzung und Verschleiß, unsachgemäßer Behandlung, Bedienung oder Lagerung, Verwendung nicht originalspezifikationskonformer Teile oder Verbrauchsmaterialien, eigenmächtigen Änderungen oder Reparaturversuchen durch den Besteller oder Dritte, Fremdeinwirkungen, die nicht auf einem Mangel der gelieferten Ware beruhen, ausgeschlossen
- Gewährleistungsfrist: Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Für Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. § 479 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bleibt unberührt.
- Datenverlust: Sollten bei Reparaturarbeiten auf Geräten befindliche Daten verloren gehen, trägt der Besteller dieses Risiko. Der Besteller ist verpflichtet, vor Übergabe zur Reparatur eine Datensicherung durchzuführen.
VII. Eigentumsvorbehalt
- Einfacher Eigentumsvorbehalt: Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Liefervertrag vor.
- Erweiterter Eigentumsvorbehalt: Bei laufender Geschäftsbeziehung erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf alle Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung, einschließlich künftiger Forderungen aus später abgeschlossenen Verträgen.
- Verarbeitung und Verbindung: Bei Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der gesamten Sache. Ist ein Miteigentumserwerb ausgeschlossen, tritt der Besteller bereits jetzt seinen Ausgleichsanspruch in entsprechender Höhe an uns ab.
- Weiterveräußerung: Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung mit allen Nebenrechten an uns ab. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, die Ermächtigung zur Weiterveräußerung zu widerrufen.
- Versicherung und Pflegepflicht: Der Besteller verpflichtet sich, die Vorbehaltsware angemessen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser und sonstige Risiken zu versichern und pfleglich zu behandeln. Versicherungsansprüche sind bereits jetzt an uns abgetreten. Die Abtretung nehmen wir an.
- Vollstreckungsmaßnahmen: Über Vollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder abgetretene Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich schriftlich zu unterrichten und alle für eine Intervention erforderlichen Unterlagen zu übergeben.
VIII. Haftungsbeschränkung
- Grundsatz: Schadenersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, es sei denn, wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft verletzt.
- Kardinalpflichten: Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf.
- Haftungsbegrenzung bei Fahrlässigkeit: Die Haftung für die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für grobe Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen.
- Unberührte Haftung: Unberührt bleibt die Haftung für (i) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (ii) Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz, (iii) Schäden aus der Verletzung einer von uns übernommenen Garantie, (iv) arglistig verschwiegene Mängel.
- Verjährung: Schadenersatzansprüche verjähren in drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und schädigender Person, spätestens jedoch in zehn Jahren ab der Handlung.
IX. Außenwirtschaft und Exportkontrolle
- Compliance-Verpflichtung: Der Besteller verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften, insbesondere der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), der EU-Dual-Use-Verordnung den US-Export Administration Regulations (EAR), den International Traffic in Arms Regulations (ITAR) und allen anwendbaren Sanktions- und Embargobestimmungen
- Exportkontrolle: Der Besteller ist verpflichtet, bei Erwerb, Nutzung und Weiterverkauf der Waren alle geltenden Vorschriften zur Import- und Exportkontrolle, Zollbestimmungen sowie Handelskontrollen strikt zu befolgen. Dies umfasst insbesondere die Einholung erforderlicher Genehmigungen und Lizenzen.
- US-Exportkontrolle: Produkte US-amerikanischer Herkunft unterliegen den US-Exportkontrollen und dürfen nicht ohne entsprechende Genehmigung an sanktionierte Personen, Unternehmen oder Länder geliefert werden. Der Besteller verpflichtet sich, diese Beschränkungen zu beachten und alle erforderlichen Compliance-Maßnahmen zu treffen.
- Sanktionslisten-Screening: Der Besteller bestätigt, dass er und seine Geschäftspartner nicht auf einschlägigen Sanktionslisten stehen und verpflichtet sich, den Verkäufer unverzüglich zu informieren, falls sich dies ändert.
- Kooperationsverbot: Es ist dem Besteller untersagt, mit Unternehmen oder Personen zu kooperieren, die gegen gültige Embargos, Boykotte oder andere regulatorische Vorgaben verstoßen.
- Der Besteller versichert über alle notwendigen Lizenzen und weitere Voraussetzungen zu verfügen, um Produkte, Software und Dienstleistungen zu benutzen, zu importieren, zu exportieren oder zu reimportieren. Eine entsprechende Prüfpflicht von uns besteht nur, wenn offensichtliche Tatsachen Zweifel an diesen Voraussetzungen begründen.
X. Datenschutz
- Datenschutzinformationen: Die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 13, 14 und 21 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind unter https://www.siewert-kau.de/datenschutz/
- Datenverarbeitung: Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Bestellers ausschließlich zur Vertragserfüllung und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen.
XI. Schlussbestimmungen
- Anwendbares Recht: Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen ist Bergheim, Deutschland, sofern der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Wir sind berechtigt, den Besteller auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
- Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Vertragssprache: Vertragssprache ist deutsch. Bei Übersetzungen in andere Sprachen ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich.
- Änderungen: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Stand: September 2025